Allgemeine Geschäftsbedingungen

mediartis GmbH, fortan "MEDIARTIS" genannt

 

 

1. Geltung

 

1.1 MEDIARTIS liefert und erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn MEDIARTIS sie schriftlich bestätigt.

 

1.3 Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte MEDIARTIS's, die über den Inhalt des jeweils gültigen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

 

 

2. Zustandekommen eines Vertrags / Nutzungsverhältnisses

 

2.1 Ein Vertrag über die Erbringungen von Leistungen seitens MEDIARTIS kommt nur mit der Gegenzeichnung eines Vertrages durch MEDIARTIS bzw. über die Onlineanmeldung in einem von MEDIARTIS betriebenen Webportal zustande. MEDIARTIS kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung oder einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

 

2.2 Ein rechtsverbindliches Nutzungsverhältnis in den von MEDIARTIS betriebenen Webportalen entsteht nur dann zwischen MEDIARTIS und dem Nutzer, wenn dieses über den online zur Verfügung gestelltem Anmeldeverfahren (Onlineanmeldung) eingeleitet wurde. Die Onlineanmeldung durch den Nutzer bewirkt eine verbindliche Bestellanfrage für den Abschluss eines Nutzungsvertrages. Die zur Anmeldung notwendigen Daten müssen vom Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß übermittelt werden. Spätere Datenaktualisierungen erfolgen durch den Nutzer selbst oder nach Beauftragung durch MEDIARTIS.

 

MEDIARTIS ist weiterhin befugt, ohne Angabe von Gründen, Anmeldungen abzulehnen. Zur Verfügung gestellte Zugangsdaten zum Einloggen in das Webportal sind vom Nutzer sorgfältig zu handhaben und geheim zu halten.

 

2.3 Die Annahme der Bestellanfrage erfolgt innerhalb von 7 Tagen per Email nach Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Anmeldevorgang eingegebenen Daten. 

 

2.4 Das Nutzungsverhältnis wird für mindestens ein Jahr geschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, falls keine der beiden Parteien per Einschreiben 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Im Fall der Kündigung wird die Präsentation aus dem Netz genommen, ohne dass weitere Kosten entstehen.

 

2.5 Eine vorübergehend oder dauerhafte Sperrung des Nutzerzugangs erfolgt durch MEDIARTIS, sofern der Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt. Eine entsprechende Information dazu geht dem Nutzer per Email zu.

 

2.6 Soweit sich MEDIARTIS zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von MEDIARTIS kein durch eine eventuelle gemeinsame Nutzung von Leistungen begründbares Vertragsverhältnis.

 

 

3. Vertragskündigung

 

3.1 Verträge treten mit der Unterzeichnung in Kraft und haben eine vertraglich genau definierte Nutzungs- und Leistungsperiode. Diese beginnt frühestens nach Erbringung der Pflichten seitens des Kunden.

 

3.2 Verträge sind frühestens zum Ablauf der definierten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss MEDIARTIS, falls im Vertrag nicht anders definiert, mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode, schriftlich per Einschreiben zugehen.

 

3.3 Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, so verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Nutzungsperiode.

 

 

4. Leistungsumfang

 

4.1 MEDIARTIS ermöglicht seinen Kunden den Zugang zu Kommunikations- Infrastrukturen und der Nutzung von Mehrwertleistungen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen etwaigen Anlagen.

 

4.2 Soweit MEDIARTIS aus welchen Gründen auch immer, entgeltfreie Leistungen erbringt, können diese ohne Vorankündigung und Begründung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch ergibt sich für den Leistungsempfänger daraus nicht.

 

 

5. Pflichten des Kunden

 

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von MEDIARTIS sachgerecht zu nutzen.

 

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, MEDIARTIS über Änderungen, welche die Vertragsgrundlage beeinflussen, unverzüglich zu informieren.

 

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Zugriffsmöglichkeiten auf MEDIARTIS-Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

 

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, aktuelle und künftige gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen jeder Art während der Vertragsdauer strikt einzuhalten.

 

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, den ethischen und technischen Grundsätzen und gesetzlichen Vorschriften der Datensicherung und des Datenschutzes Rechnung zu tragen.

 

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, MEDIARTIS bei erkannten Mängeln oder Schäden sofort zu unterrichten und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung derselben beschleunigen.

 

5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die MEDIARTIS durch Abgabe einer Mängelmeldung entstandenen Kosten zu ersetzen, falls die Überprüfung ergeben sollte, dass der Mangel im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.

 

5.8 Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Entgelte für Leistungen von MEDIARTIS vertragskonform und entsprechend der jeweils gültigen Kostensätze pünktlich zu entrichten und MEDIARTIS entstandenen sachlichen und personellen Aufwand auf Basis der gültigen Kostensätze bei vertragswidriger Handlung zu ersetzen.

 

5.9 Verstößt der Kunde gegen seine genannten Pflichten, ist MEDIARTIS berechtigt, nach einmaliger Abmahnung und Nichtbeachtung seitens des Kunden, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

 

 

6. Nutzung durch Dritte

 

6.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der MEDIARTIS- Leistungen durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung seitens MEDIARTIS zulässig.

 

6.2 Wird eine eventuelle Nutzung durch Dritte vereinbart, bleibt der Kunde gegenüber MEDIARTIS in jeder Form leistungspflichtig und verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Entgelte, die Grundlage des Vertrages zwischen dem Kunden und MEDIARTIS sind.

 

6.3 Wird die Nutzung durch Dritte, aus welchen Gründen auch immer, nicht gestattet, so ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.

 

 

7. Zahlungsbedingungen

 

7.1 MEDIARTIS stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den ebenfalls im Vertrag vereinbarten Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung. Alle Rechnungen sind, sofern nicht gesondert vereinbart, innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig.

 

7.2 Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzüge jeder Art zu zahlen.

 

7.3 Sofern nicht gesondert vereinbart, werden 50 % Anzahlung sofort nach Auftragserteilung fällig, 50 % nach Fertigstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Auftragserteilung.

 

7.4 Bei Zahlungsverzögerungen über 8 Tage nach Fälligkeitstermin, ist MEDIARTIS berechtigt, für das Mahnverfahren eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro für jede Mahnung zu erheben.

 

7.5 Erfolgt nach zweimaliger Mahnung keine Zahlung, ist MEDIARTIS berechtigt, nach eigener Wahl eine Rechtsanwaltskanzlei oder einen Gerichtsvollzieher oder ein Inkassobüro mit dem Eintreiben der Forderung zu beauftragen.

 

7.6 Sämtliche aus einem Forderungseintreibe-Verfahren entstehenden nachweislichen Kosten trägt der Kunde. Hinzu kommen die für den Zeitraum der verzögerten Zahlung anfallenden Zinsen, die zu gerichtlich anerkannten Sätzen berechnet werden.

 

8. Aufrechnungen, Zurückbehaltungen, Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen

 

8.1 Gegen Ansprüche MEDIARTIS's kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem gültigen Vertrag zu.

 

8.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (force majeure) und aufgrund von Ereignissen, die MEDIARTIS die Erbringung seiner Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat MEDIARTIS nicht zu vertreten. Besonders gilt dies für Streik und Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways, Störungen im Bereich der Deutschen Post, der Telekom und anderer öffentlicher Anbieter.

 

8.3 Diese Verzögerungen berechtigen MEDIARTIS, die Leistung zu unterbrechen  bzw. die Erbringung der Leistung erst nach Beendigung der Ursachen zusätzlich einer angemessenen Anlaufzeit zu realisieren, ohne dass sich hieraus ein Minderungsanspruch für den Kunden ergibt. Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, vertraglich vereinbarte Verkehrskosten pro rata temporis, und zwar 1/365 einer Jahrespauschale oder 1/30 einer Monatspauschale pro Verzögerungstag in Abzug zu bringen.

 

8.4 Liegt eine erhebliche Behinderung vor und kann der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht mehr nutzen, so kann eine vorzeitige Beendigung eines Vertrages vereinbart und eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Tritt dieser Fall ein, ist ab Eintreten der Kündigung bis zur Restlaufzeit des Vertrags der entsprechende Betrag wie unter 8.3 pro rata temporis zu mindern.

 

8.5 Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn

der Kunde, durch Gründe die dieser nicht zu vertreten hat, auf Leistungen von MEDIARTIS nicht mehr zurückgreifen kann.

 

8.6 Ein solcher Grund liegt ebenfalls vor, wenn die Nutzung von

Leistungen von MEDIARTIS wesentlich erschwert oder einzelne Leistungen gar unmöglich geworden sind oder vergleichbare Einschränkungen vorliegen.

 

8.7 Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von MEDIARTIS liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn MEDIARTIS oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

 

 

9. Zahlungsverzug

 

9.1 MEDIARTIS kann bei Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die Leistung im Internet zu sperren, falls MEDIARTIS gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.

 

9.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt MEDIARTIS vorbehalten.

 

 

10. Verfügbarkeit von Leistungen im Internet

 

10.1 MEDIARTIS bietet die Leistungen, im Rahmen einer üblichen Netzausfallsicherheit, im Internet 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestens möglich angekündigt. MEDIARTIS wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

 

 

11. Geheimhaltung, Datenschutz

 

11.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders angeordnet, gelten die MEDIARTIS unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

11.2 Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass MEDIARTIS seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

 

11.3 Soweit sich MEDIARTIS Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist MEDIARTIS berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherheit des Betriebes erforderlich ist.

 

11.4 MEDIARTIS steht dafür ein, dass alle Personen, die von  MEDIARTIS mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der MEDIARTIS-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

 

11.5 Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

 

 

12. Haftung und Haftungsbeschränkung

 

12.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber MEDIARTIS als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

 

12.2 MEDIARTIS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen MEDIARTIS- Leistungen unterbleiben. MEDIARTIS haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritte entstehen. MEDIARTIS haftet nicht für die Richtigkeit von Adressdaten, Telefonnummern und Terminen, bzw. Qualität und Eignung dem von Kunden, in von MEDIARTIS zur Verfügung gestellten Webportalen, eingegebenem Datenbestand.

 

12.3 MEDIARTIS haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von den Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

 

12.4 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist bei Schäden, die

 

  • durch die Inanspruchnahme von MEDIARTIS- Leistungen,
  • durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch MEDIARTIS,
  • durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch MEDIARTIS,
  • durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens MEDIARTIS,
  • oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch MEDIARTIS nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von MEDIARTIS für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix- Entgeltes.

 

12.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die MEDIARTIS oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der MEDIARTIS-Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

 

 

13. Zusätzliche Bestimmungen

 

13.1 Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit  MEDIARTIS- Leistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der MEDIARTIS für Produktlieferungen für kaufmännische / gewerbliche Besteller, Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,  Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.

 

13.2 Unter sonstige Aufträge fallen: Hardware-Lieferung, Software- Lieferung, Dienstleistungen mit Ausnahme des in Punkt 4 beschriebenen Leistungsumfanges.

 

 

14. Schlussbestimmungen

 

14.1 Erfüllungsort ist Mönchengladbach, BRD. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck-Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von MEDIARTIS.

 

14.2 Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

14.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an MEDIARTIS zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

 

14.4 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden sind auch die Rechtsnachfolger der MEDIARTIS- Kunden gebunden.

 

14.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnis vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.